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Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung

Offene Forderungen können dazu führen, dass eine Unterbrechung meiner Stromversorgung droht. Da eine zuverlässige Stromversorgung für meinen Alltag unverzichtbar ist, habe ich ein großes Interesse daran, eine solche Unterbrechung zu vermeiden.
Hier finden Sie eine Hilfestellung eine Sperrung zu vermeiden:
 

1. Staatliche Leistungen der sozialen Mindestsicherung

  • Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Sozialhilfe) beantragen
  • kommunale Härtefallfonds,
  • Unterstützung durch Sozialhilfeträger


2. alternativen Zahlungsmodalitäten

  • Ratenzahlung im Servicebüro vor Ort vereinbaren
  • Einbau eines Vorkassezählers (Prepaid-Zähler)
  • Unterstützung durch Sozialhilfeträger.


3. Angebote und Kontakte zur Energieberatung

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen (VZTH) ist das wichtigste unabhängige und kostenfreie Angebot für Privatpersonen.


Leistungsumfang:

  • Strom‑ und Heizkosten senken
  • Prüfung von Energierechnungen
  • Beratung zu Heiztechnik, Dämmung, Wärmepumpen
  • Informationen zu Förderprogrammen
  • Unterstützung bei Zahlungsproblemen und Energieschulden


Beratungsformate:

  • Telefonisch & online
  • Persönlich in Beratungsstellen
  • Bei Bedarf auch Vor‑Ort‑Beratung


Kosten:
✅ Für Haushalte in Thüringen kostenfrei (gefördert durch BMWK, Umweltministerium Thüringen und ThEGA)

Regionale Anlaufstelle im SHK:

  • Eisenberg (Saale‑Holzland‑Kreis)
  • außerdem z. B. Jena, Gera, Weimar

Zentrale Terminvereinbarung:
 Horline: 0800 – 809 802 400 (kostenfrei)

Muster Abwendungsvereinbarung

Was ist eine Abwendungsvereinbarung?


Wenn Sie mit Zahlungen aus Ihrer Strom‑ oder Gaslieferung in Rückstand geraten sind, sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihnen zur Abwendung einer angekündigten Versorgungsunterbrechung den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten.

Die Abwendungsvereinbarung ermöglicht es Ihnen, bestehende Zahlungsrückstände zinsfrei in monatlichen Raten zu begleichen und gleichzeitig weiterhin mit Energie versorgt zu werden.


 

Wichtiger Hinweis!


Diese Veröffentlichung stellt kein konkretes Vertragsangebot dar.
Die tatsächliche Abwendungsvereinbarung wird Ihnen individuell in Textform angeboten, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Voraussetzungen

  • Es besteht ein Strom‑ oder Gasliefervertrag (insbesondere in der Grundversorgung).
  • Es liegen Zahlungsrückstände vor.
  • Eine Unterbrechung der Versorgung wurde angekündigt.
  • Die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 19 StromGVV / GasGVV sind erfüllt.

 

wichtige Downloads:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtwerke Stadtroda GmbH
Breiter Weg 58
07646 Stadtroda


Telefon: 036428 443-0
eMail: support@stadtwerke-stadtroda.de